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   BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10   

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https://dejure.org/2010,34734
BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10 (https://dejure.org/2010,34734)
BPatG, Entscheidung vom 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10 (https://dejure.org/2010,34734)
BPatG, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 3 ZA (pat) 45/10 (https://dejure.org/2010,34734)
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  • BPatG, 01.06.2005 - 3 Ni 49/03
    Auszug aus BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
    3 ZA (pat) 45/10 zu 3 Ni 49/03 (EU) _____________________==.

    betreffend das Nichtigkeitsverfahren 3 Ni 49/03 (EU).

    Dem Antragsteller wird Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens 3 Ni 49/03 (EU) gewährt.

    Der Antragsteller begehrt Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens 3 Ni 49/03 (EU).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
    Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl. BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; GRUR 2001, 143 -Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XIII; Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 Rdnr. 37).

    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den Antragsteller darzulegen und eine Abwägung unter den beteiligten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
    Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl. BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; GRUR 2001, 143 -Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XIII; Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 Rdnr. 37).

    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den Antragsteller darzulegen und eine Abwägung unter den beteiligten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

  • BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69

    Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines

    Auszug aus BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
    Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl. BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; GRUR 2001, 143 -Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XIII; Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 Rdnr. 37).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05

    Akteneinsicht XVIII

    Auszug aus BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
    Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl. BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; GRUR 2001, 143 -Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XIII; Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 Rdnr. 37).
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